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Covid-19 Coronavirus
Covid-19 Coronavirus

Notärztinnen und Notärzte sowie Fachkräfte im Rettungsdienst warten auf Impfung

Kleine Chronologie zum Impfkonzept für den Rettungsdienst in den Bundesländern,
ergänzte Fassung vom 06.02.2021 (Erstfassung vom 06.01.2021).

Am 14. Dezember 2020 veröffentlichte die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut einen „Beschluss der STIKO für die Empfehlung der COVID-19-Impfung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung“, der auf einem zuvor gemeinsam mit dem Deutschen Ethikrat und der Nationalen Akademie der Wissenschaften publizierten Positionspapier zum Impfstoff-Zugang aufbaute. Die Empfehlungen orientieren sich in allererster Linie an medizinischen und epidemiologischen Kriterien, die soweit möglich mit wissenschaftlicher Evidenz untermauert sind, und sehen fünf Stufen der Priorisierung vor.

Kurz danach kam das Bundesministerium mit seiner „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung)“ heraus. In Abänderung der Empfehlungen aus der hauseigenen Bundesoberbehörde finden sich darin jedoch nur drei Priorisierungsstufen. Die Stufe 1 wurde im Wesentlichen übernommen. Sie beinhaltet auch das klinische Personal und den Rettungsdienst mit aufgabenbedingt höchstem Expositionsrisiko. Die Stufen 2 und 3 sowie die Stufen 4 und 5 der STIKO-Empfehlungen wurden jeweils zusammengelegt. Auf diese Weise finden sich nun „Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind“, in der zweiten Priorisierungsgruppe anstatt in der fünften. Personen, „die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz“ tätig sind, stehen immer noch in der letzten Gruppe, aber das ist jetzt die dritte und nicht mehr die fünfte. Gerade beim letzten Punkt geht es um – nachvollziehbare – politische Entscheidungen und weniger um medizinische Aspekte.

Jede Personengruppe hat gute Gründe, vorne mit dabei zu sein. Das klinische Personal auf Intensivstationen und in Notaufnahmen sowie im Rettungsdienst kann aber seinen Abstand zu infektiösen Personen nicht selbst bestimmen und sollte daher nicht nur nach subjektivem Empfinden, sondern auch auf dem Hintergrund sorgfältig ausgearbeiteter ethischer Empfehlungen und daran angelehnter administrativer Festlegungen mit an erster Stelle stehen. In den einzelnen Bundesländern, die für die Umsetzung der Impfstrategie verantwortlich sind, wird aber das Impfangebot für diese Mitarbeitergruppen sehr unterschiedlich gehandhabt.

Die Bundesregierung bekräftigte am 15.01.21 in einer Mitteilung zum Impfstart über die eigene Homepage noch einmal, dass Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und im Rettungsdienst zur Gruppe mit höchster Impfpriorität zählen.

Wie läuft es in der Praxis?

Die Entwicklung und Umsetzung einer planmäßigen, gerechten sowie medizinisch und ethisch gut begründeten Impfstrategie ist komplex, und die Ministerien und Behörden wurden dieser Aufgabe bisher in unterschiedlichem Ausmaß gerecht.

Aus mehreren Bundesländern (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Hessen, Berlin) wurde bereits früh im Januar mitgeteilt, dass in Alten- und Pflegeheimen “übriggebliebene” Impfdosen an Mitarbeiter des Rettungsdienstes oder des Einsatzdienstes und auch an Mitarbeiter aus Notaufnahmen verabreicht werden, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Terminierung noch nicht berücksichtigt waren und ad hoc – mehr oder weniger zufällig – einbestellt werden konnten. Dadurch soll vermieden werden, dass Impfdosen ungenutzt verworfen werden müssen. Auch Mitarbeiter von Berufsfeuerwehren ohne direkten rettungsdienstlichen Bezug und auch Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren wurden bereits geimpft. Die Zuordnung fußte jedoch in der Regel nicht auf einer systematischen Planung, sondern ist dem Zufall der Erreichbarkeit überlassen. Mit dem Argument der raschen Erreichbarkeit wurden in mehreren Bundesländern (NRW, NI) frühzeitig auch Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung (Bürgermeister, stellvertretende Bürgermeister, Amtsleiter) geimpft, wie Presseagenturen berichten. Diese Personengruppe (“Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen …”) gehört der Impfverordnung des BMG zufolge weder in die erste noch in die zweite Priorität. Mit diesem Zwischenergebnis der Impfkampagne konnten weder die Mitarbeiter des Rettungsdienstes noch die auf Länder- und kommunaler Ebene Verantwortlichen zufrieden sein.

Seit Ende Januar gibt es einen neuen Aspekt. Da der neu hinzugekommene Impfstoff der Firma AstraZeneca von der STIKO für über 65-Jährige (noch) nicht empfohlen werden kann, scheidet diese Personengruppe bei der Zuteilung dieses Impfstoffs in den nächsten Wochen aus. Daher wird von verschiedener Seite darüber nachgedacht, “die Impfpriorität und Impfhierarchie [zu] überdenken” (Ministerpräsident Söder) und den  Impfstoff von AstraZeneca vermehrt an medizinisches Personal zu verabreichen. Der Präsident der Bundesärztekammer plädiert ebenfalls für eine Anpassung der Impfverordnung, um medizinisches Personal, Lehrkräfte und Erzieher früher zu impfen.

Inzwischen veröffentlicht das BMG beim aktuellen Stand (05.02.) von ca. 3 Millionen verabreichter Impfdosen (darunter über 800.000 Zweitimpfungen) ein Impfdashboard (https://impfdashboard.de/), aus dem hervorgeht, dass annähernd 47% der verabreichten Dosen an “Personen mit beruflicher Indikation” (Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeberufen) verimpft wurden. Ergänzend ist dort zu erfahren, dass 34% an ältere Menschen, 31% an Pflegeheimbewohner*innen und 4% an Personen mit Vorerkrankungen verabreicht wurden.  Offensichtlich liegen hier Schnittmengen vor, die aber nicht transparent aufgeklärt werden. Und es kann daher auch nicht errechnet werden, wie groß der Prozentanteil derjenigen bisher Geimpften ist, die weder den Alten noch den schwer Vorerkrankten noch den Beschäftigten im Gesundheitswesen zuzurechnen sind, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko unterliegen.

Informationen aus den einzelnen Bundesländern

Wir stellen hier stichwortartig das Ergebnis einer informellen und sicher unvollständigen Umfrage unter den BAND-Mitgliedern (bezogen auf den Rettungsdienst) zusammen, später ergänzt um Details aus Presseberichten (Stand 06.02.2021):

Hamburg

In Hamburg waren die Kolleg*innen des Rettungsdienstes auch offiziell  in der ersten Stufe angesiedelt und werden mit dem Start des Impfzentrums in den Messehallen eine Möglichkeit zur Impfung erhalten. Bisher wurden in Hamburg lediglich Pflegeheimbewohner*innen und Klinikpersonal (auch Notärzte) dezentral geimpft. Für alle Mitarbeiter*innen der Feuerwehren und Hilfsorganisationen wurde eine Onlineabfrage erstellt. Hierdurch sollen die im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiter*innen mit Vorerkrankungen noch vor den Jüngeren ohne Vorerkrankungen berücksichtigt werden können (06.01.).

Enda Januar berichtete die Presse daüber, dass beim Deutschen Roten Kreuz und der Feuerwehr Führungskräfte geimpft worden seien, die nur im Büro arbeiten. Dabei profitierten sie von Impfstoff-Restmengen, die andernfalls entsorgt worden wären.

Wenn Impfstoffdosen in Altenheimen nicht verbraucht werden, müssen schnell Abnehmerinnen und Abnehmer gefunden werden. In mehr als 370 Fällen wurden in Hamburg so besonders gefährdete Feuerwehrleute geimpft, die im Rettungsdienst arbeiten. 20 Mal allerdings auch Führungskräfte beim Deutschen Roten Kreuz und der Feuerwehr, die am Schreibtisch sitzen. Unter den Personen, die den Impfstoff erhielten, sollen beim DRK ein Vorstandsmitglied, Teile der Geschäftsführung sowie ein Projektleiter gewesen sein. Auch die Ehefrauen der Funktionäre und ein Kind sollen geimpft worden sein, wie die Presse berichtet. Ursprünglich seigeplant gewesen, die bei einem Pflegeheim-Einsatz überzähligen Impfdosen an Einsatzkräfte zu vergeben, die dann aber zu einem Großeinsatz ausrücken mussten. Mindestens zwei hochrangige Feuerwehr-Funktionäre ließen sich während der Dienstzeit impfen und mit dem Dienstfahrzeug zur Impfung fahren. Mit­ar­bei­te­r*in­nen im Einsatzdienst hingegen dürfen sich nur in ihrer Freizeit impfen lassen. Die Feuerwehr kündigte an, der Vorfall solle sich nicht wiederholen. Anhand von  Listen mit priorisierten Mitarbeitern werde dafür gesorgt, dass  Führungskräfte nicht mehr vorgezogen werden.

Offenbar gehörte es zum Impfkonzept innerhalb der Innenbehörde, den Rettungsdienst ausschließlich mit Impfresten zu versorgen, was zu großen Irritationen innerhalb der Belegschaft führte. Inzwischen wird angekündigt, dass der Rettungsdienst vom 12. Februar an mit dem Impfstoff von AstraZenca geimpft werde, welcher für die ebenfalls in höchster Priorität Impfberechtigten über 80Jährigen nicht zugelassen ist.

Die taz bericht vom Fall einer jungen Hamburgerin “mit guten Verbindungen”, die extra zweimal nach Bielefeld fuhr, um zwei „überzählige Impfdosen“ zu ergattern. Eine impfberechtigte Person mit kürzerem Fahrtweg hätte sich da sicher finden lassen, wie die taz kommentiert (06.02.).

Bayern

In Bayern wird die Kassenärztliche Vereinigung Bayern KVB als rechtlicher Träger des Notarztdienstes in Kürze allen Notärzt*innen eine Bescheinigung zur Vorlage im Impfzentrum zukommen lassen, mit der ihre höchste Priorisierung  gemäß §2 Nr. 4 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Coronavirus SARS-CoV-2 bestätigt wird. Das exakte Vorgehen wird zur Zeit zwischen dem Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und der KVB abgestimmt (06.01).

Nordrhein-Westfalen

In NRW wurden durch Erlass von Anfang Dezember “zunächst die Beschäftigten und Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie die Beschäftigten und Betreuten in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe” zur Impfung vorgesehen, erst “anschließend die Beschäftigten und Bewohnerinnen und Bewohner in teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie die Beschäftigten in Krankenhäusern”. Der Erlass wurde der Coronavirus-Impfverordnung des BMG, die am 15.12.20 in Kraft trat, nicht angepasst. In dieser ist das medizinische Personal aus Risikobereichen gleichrangig mit höchster Priorität eingestuft ist. In den letzten Tagen des alten Jahres wurde daher von verschiedener Seite teils heftige Kritik daran geäußert, dass weder Klinikabteilungen noch Rettungsdienste bei der Zuteilung des Impfstoffes berücksichtigt wurden. Der Ministerpräsident von NRW versprach danach am 30.12.2020 die Priorisierung der Mitarbeiter im Gesundheitswesen, die mit COVID-19-Patienten zusammenarbeiten. Am 4. Januar kündigte dann der Gesundheitsminister des Landes Corona-Schutzimpfungen ab dem 18. Januar auch für Beschäftigte in Krankenhäusern an. Bis zum 24. Januar werde es für alle rund 90 000 Beschäftigten dieser Gruppe in den Krankenhäusern ein Angebot geben. Notärzte, die in Kliniken beschäftigt sind, würden dann auch dabei sein. Tatsächlich wurde am 18. Januar flächendeckend mit Impfungen für Klinikpersonal aus Akutbereichen begonnen, aber bereits am 20. Januar wurde das Programm aufgrund von ausbleibenden Lieferungen wieder eingestellt, vergebene Termine mussten storniert werden. Eine Wiederaufnahme ist geplant, sobald eine neue Lieferung von Impfstoff erfolgt. Die Zweitimpfung der bereits Geimpften im Zeitabstand von drei Wochen ist sichergestellt, da die entsprechenden Dosen zurückgehalten wurden (21.01.).

Die Stadt Köln richtete Ende Januar eine Ethikkommission ein, damit “die Verteilung der wenigen, überzähligen Impfstoff-Dosen ethisch, moralisch und rechtlich transparent und nachvollziehbar gestaltet werden” könne. In der Kommission sollen zum Beispiel der Leiter des Kölner Rettungsdienstes, aber etwa auch die Geschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen Köln sitzen. Zum Jahresbeginn hatte der Krisenstab entschieden, dass Impfstoff-Dosen, die bei den Impfungen in den Seniorenheimen übrig bleiben, medizinischem Personal in Kliniken und Mitarbeitern im Rettungsdiens verabreicht werden sollen. Diese Gruppen seien nun aber regulär an der Reihe. Daher stellte sich die Frage, was künftig mit den überzähligen Dosen passieren soll. Zuvor waren zahlreiche Führungskräfte und Verwaltungsmitarbeiter der Feuerwehr geimpft wurden, obwohl Rettungskräfte bisher keine Impfung erhalten hatten.

Mecklenburg-Vorpommern

In M-V sind die Rettungsdienstmitarbeiter (wie Notaufnahmen, Intensivstationen, Pflegeheimmitarbeiter) in die erste Kategorie eingestuft worden. Die Handhabung der Impfungen dieser Mitarbeiter ist unterschiedlich und erfolgte zum Teil erst nach dem 11.1.2021 (06.01).

Schleswig-Holstein

In S-H wurden die Ärzte am UKSH und an einigen anderen Krankenhäusern bereits früh geimpft (die Notärzte sind überwiegend Klinikärzte). Unklar ist noch, wie es mit den nicht an Krankenhäusern beschäftigten Ärzten aussieht. Rettungsdienstmitarbeiter können sich mit einem Berechtigungsschreiben über ein öffentliches Impfzentrum anmelden (06.01).

Thüringen

Die Mitarbeiter im Rettungsdienst müssen sich dem ursprünglichen Plan zufolge online oder per Hotline für die Impfungen anmelden. Das Online-Anmeldetool startete am 30.12.2020, der Start der Hotline war für den 04.01.2020 geplant. Die Impfungen für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes sollten an den Impfstellen in Thüringen am 13.01.2020 starten.

Nach einem Bericht der Thüringischen Landeszeitung vom 14.01. wurde in Erfurt nach Protesten aus dem Rettungsdienst und nach Intervention der Sozialdezernentin der Stadt beim Sozialministerium des Landes eine Regelung gefunden, die Mitarbeiter des Rettungsdienstes gemeinsam mit den Klinikmitarbeitern im Helios Klinikum zu impfen. Auf diese Weise soll der ursprünglich für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes vorgesehene Weg über die Termin-Hotline umgangen und die Impfung beschleunigt werden. Voraussichtlich kann dann ab der Woche vom 18. 01. mit dem Impfen des Rettungsdienstes begonnen werden.

Auch in Eisenach gibt es seit dem 12. Januar eine neue Regelung, wie die Thüringer Allgemeine berichtet. Nach gescheiterten Versuchen von Mitarbeitern des Rettungsdienstes, über Hotline oder Internet einen Termin zu vereinbaren, plane die KVT nun, für diese Personengruppe und für Bedienstete in Arztpraxen “Mitte Februar” eigene Möglichkeiten der Terminvereinbarung zu schaffen. Bis dahin empfahl die KVT den Mitarbeitern im Rettungsdienst, sich an ihre jeweiligen Kliniken zu wenden. Das Eisenacher Klinikum erklärte sich bereit, für 48 Notärzte und Rettungssanitäter von DRK und ASB Termine zu machen, “sobald der dafür avisierte Impfstoff angekommen ist” (18.01.).

Sachsen

Am 11. Januar öffneten zwölf Impfzentren in Sachsen. In allen Impfzentren können sich zunächst besonders gefährdete Menschen impfen lassen – Frauen und Männer im Alter von über 80 Jahren gehören dazu sowie Pflegepersonal und Rettungskräfte. Termine für eine persönliche Schutzimpfung können über ein Online-Buchungsportal und über eine Telefonhotlinevereinbart werden. Das Zentrum im vogtländischen Treuen hatte bereits am 09. Januar seine Arbeit aufgenommen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes und der ambulanten Pflege gegen das Coronavirus geimpft. Die Impfdosen waren ursprünglich für vier Pflegeheime vorgesehenderen Bewohner jedoch kurzfristig unter Quarantäne gestellt wurden (18.01.).

Sachsen-Anhalt

Am 05. Februar berichtet das Deutsche  Ärzteblatt darüber, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt sich damit auseinandergesetzt hat, dass in einem Landkreis  320 Polizisten aus der zweiten Priorisierungsgruppe vorzeitig geimpft wurden – noch dazu aus der Dosisreserve für die Zweitimpfung. Die zuständige Gesundheitsministerin habe sich verärgert gezeigt und wolle den betreffenden Kreis ermahnen. Als Grund wurde ein vermeintlich notwendiger Testlauf  (im Sinne eines Stresstestes) vor dem bevorstehenden höheren Impfaufkommen im Impfzentrum des Kreises apostrophiert. Die Gesundheitsministerin wird damit zitiert, dass Polizisten und andere Personengruppen der zweiten Priorität erst geimpft werden dürfen, wenn die Hochbetagten, Schwerkranken und das medizinische Personal vollständig versorgt seien. Sie habe “keinerlei Verständnis, wenn bundesweit festgelegte Impfreihenfolgen missachtet werden”. Die Impfverordnung und diese darin fest­gelegte Reihenfolge sei „keine Empfehlung“.

Auch der Oberbürgermeister von Halle und zehn Stadträte sind entgegen der in der Impfverordnung festgelegten Reihenfolge “in Folge eines zufälligen Auswahlverfahrens aus Restbeständen eines Krankenhauses” bereits gegen das Coronavirus geimpft worden. Er habe seine Erstimpfung nicht von sich aus bekannt gegeben, da es eine private Angelegenheit gewesen sei, und er befürchte “eine Hexenjagd auf die Personen, die geimpft sind”, wenn weitere Namen von Personen aus der Administration bekannt gegeben würden (06.02.)

Hessen

In Hessen liegt die Umsetzung der Impfstrategie bei den Kommunen und wird dort unterschiedlich gehandhabt. Viele wollen die Mitarbeiter des Rettungsdienstes über die erste geöffnete Impfstraße laufen lassen (06.01.). Aus Einzelfällen wird deutlich, dass Honorarnotärzte ohne die institutionelle Anbindung an eine Klinik oder an einen Notarztstandort zunächst keine planerische Berücksichtigung finden. Sie müssen sich in eigener Verantwortung an das Gesundheitsamt wenden und auf diese Weise dafür sorgen, dass sie einen priorisierten Impftermin bekommen. Zum Nachweis kann eine Bescheinigung der Ärztlichen Leitung des Rettungsdienst über die aktive notärztliche Tätigkeit hilfreich sein (05.02).

Rheinland-Pfalz

In RLP haben alle Rettungsdienst-Mitarbeiter mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz ab dem 4.1. die Möglichkeit, Termine in einem der Impfzentren zu vereinbaren (06.01.).

Niedersachsen

Impfungen für Klinikpersonal starten voraussichtlich im Januar, Impfungen für den Rettungsdienst teilweise erst im Februar oder März (06.01.).  In mehreren Kliniken in Ostfriesland haben sich dem Bericht des Deutschen Ärzteblattes vom 05. Februar zufolge Teile der Klinikverwaltung, darunter der Geschäftsführer, vorzeitig impfen lassen, mit Impfstoff, der eigentlich für Ärzte und Pflegekräfte vorgesehen war. Der Landrat des Kreises, sein Stellvertreter sowie der Aufsichtsratsvorsitzende der Kliniken befürchten in einer gemeinsamen Stellungnahme einen Vertrauensverlust von Bevölkerung und Mitarbeiterschaft auf den ordnungsgemäßen Ablauf der Impfung. Der Vorbildfunktion, die von Führungskräften erwartet werdem sei man offenkundig nicht gerecht geworden. Wie in den meisten anderen Fällen werden “übriggebliebene” Impfdosen als Grund angegeben, die man nicht habe verfallen lassen wollen.

Baden-Württemberg

Seit dem 27. Januar werden im Freiburger Impfzentrum über 80-Jährige und Personal aus Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Rettungsdiensten geimpft. Mitarbeiter des Rettungsdienstes erhielten bereits vor Weihnachten Emails über ihre Hilfsorganisation, um sich im Impfzentrum anmelden zu können. Die ersten Impftermine für Rettungsdienstler wurden bereits zwischen Weihnachten und Neujahr vergeben, andere in der ersten Januarwoche (21.01.).

Berlin

Ein spezifisches Impfkonzept für den Rettungsdienst in Berlin gab es zum Zeitpunkt der Erstfassung dieses Beitrages am 6. Janaur nicht. Die Notärzte sollten über die Kliniken geimpft werden, welche vermutlich ab Mitte Januar verlässlich Impfdosen erhalten sollten.  Notärzte aus Covid-Krankenhäusern der Level 1 und 2 sollten geimpft werden als die aus Level 3-Häusern, da die Level 3-Häuser später mit Impfstoffen versorgt werden sollen.

Inzwischen ist es der Berliner Feuerwehr in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gelungen, für die Mitarbeitenden im Rettungsdienst eine organisierte Impfung zu starten. Am 13. Januar wurden die ersten 58 Einsatzkräfte durch ein mobiles Impfteam der Gesundheitsverwaltung  geimpft. Insgesamt gibt es fünf Impfstandorte auf Dienststellen, an denen zu unterschiedlichen Tagen rotierend die Impfungen angeboten werden. Gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes wurde zunächst mit den Mitwirkenden im Rettungsdienst begonnen. Eine Impfung aller Angehörigen der Berliner Feuerwehr ist dann zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen (18.01.).

Coronavirus-Impfverordnung (Pdf)

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