Resolution zum ‚Ärztlichen Leiter Rettungsdienst‘ BAND-Workshop 2./3. März 2001 in München
( 2001 )
Am 2./3. März 2001 hat die BAND einen Interdisziplinärer Workshop ‚Ärztlicher Leiter Rettungsdienst‘ in München, gemeinsam mit dem Arbeitskreis Notfallmedizin und Rettungswesen (ANR) der Ludwig-Maximilians-Universität München, dem Institut für Notfallmedizin (IfN) der LBK Hamburg Gruppe in Hamburg und unter Mitwirkung des Bayerischen Staatsministerium des Innern veranstaltet.
Die Inhalte der einzelnen Referate, die Wortmeldungen im Rahmen der Diskussionen sowie eine Zusammenfassung der Workshop-Ergebnisse und eine abschließende Empfehlung der BAND werden in Form eines Workshop-Heftes aus der Reihe „alert“ (ANR) zusammen mit der BAND und dem IfN publiziert werden und zusätzlich in elektronischer Form von der BAND (http://www.band-online.de, http://www.notarzt.de), dem ANR (http://www.anr.de) und dem IfN (http://www.ifn.lbk-hh.de ) als pdf-file kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zielsetzung des Workshops
Im Rahmen der seit Anfang der 90er Jahre vehement geführten Diskussion über die Kostenexplosion im Gesundheitswesen wurden Forderungen laut nach einem Qualitätsmanagement unter Berücksichtigung der medizinische Effektivität und der ökonomischen Effizienz. Von diesen Bemühungen kann der Rettungsdienst als medizinischer Leistungserbringer nicht ausgeschlossen werden.
Daher hat die Bundesärztekammer 1995 Empfehlungen zum ‚Ärztlicher Leiter Rettungsdienst‘ veröffentlicht mit dem primären Ziel, medizinisches Qualitätsmanagement im Rettungsdienst umzusetzen[1]. Dabei konnten auch auf die bereits langjährig existierenden Erfahrungen mit dieser Funktion in der ‚Schnellen Medizinischen Hilfe‘ (SMH) der ehemaligen DDR, die auch in die Rettungsdienstgesetze der neuen Bundesländern übernommen wurde, berücksichtigt werden.
Am 2./3. März 2001 haben in München ca. 140 Notfallmediziner sowie Vertreter von für den Rettungsdienst zuständigen Ministerien, Verbänden, Organisationen und Kostenträgern die vor mehr als fünf Jahren veröffentlichten Empfehlungen der Bundesärztekammer erneut diskutiert mit der Absicht, diese im Hinblick auf die bisher gewonnenen Erfahrungen in der Umsetzung kritisch zu würdigen, sie hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit zu überprüfen und ggf. Änderungen/Ergänzungen vorzuschlagen.
Zum Abschluss dieses Workshops haben die Teilnehmer die folgende
Resolution zur Institutionalisierung des ‚Ärztlichen Leiters Rettungsdienst’
verabschiedet:
Steigerung der rettungsdienstlichen Effektivität und Effizienz
6 Jahre nach der Veröffentlichung der Empfehlungen der Bundesärztekammer1) zur Definition, Aufgabenwahrnehmung, Stellung, Qualifikation und Fortbildung eines ‚Ärztlichen Leiters Rettungsdienst‘ (ÄLRD) steht außer Frage, dass mit der Implementierung dieser ärztlichen Funktion die medizinische Effektivität und die ökonomische Effizienz im Rettungsdienst verbessert werden kann.
Diese Quintessenz ergab sich auch jetzt – analog zum Ergebnis des ersten Workshops des ANR zum ÄLRD am 25. April 1995 – anhand der beispielhaft dargestellten Ergebnisse der Umsetzung in verschiedenen Rettungsdienstbereichen wie zuletzt auch aus den vorläufigen Ergebnissen der vier in Bayern durchgeführten Modellprojekte.
Institutionalisierung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst
Es ist auch weiterhin und mit Nachdruck die rechtsverbindliche Institutionalisierung des ÄLRD in der Bundesrepublik Deutschland zu fordern. Dabei ist zu beachten, dass die Ansiedlung des ÄLRD beim rettungsdienstlichen Aufgabenträger erfolgt.
Diese Institutionalisierung entbindet aber in keiner Weise die den Rettungsdienst durchführenden Leistungserbringer (z.B. Hilfsorganisationen, Privatunternehmer, Luftrettungsdienste) von eigenen Anstrengungen für ein Qualitätsmanagement und der Etablierung von Systemen zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung unter ärztlicher Leitung.
Dem ÄLRD muss zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ein Weisungsrecht in allen Fragen seines Aufgabengebietes erteilt werden.
Mit allen Teilnehmern des Workshops besteht Einigkeit in der Feststellung, dass eine ehrenamtliche Übernahme der Funktion als ÄLRD in Anbetracht der Aufgabenfülle und -verantwortung nicht möglich ist.
Organisationsmodelle
Die Vielfalt unterschiedlicher überregionaler wie insbesondere regionaler rettungsdienstlicher Strukturen lässt es nicht zu, nur eine Organisations- und Rechtsform der Einordnung des ÄLRD verbindlich für das gesamte Bundesgebiet vorzuschreiben.
Es sollte – insbesondere bei kleineren Rettungsdienstbereichen – auch die Möglichkeit einer Tätigkeit des ÄLRD über eigene kommunale Grenzen hinaus erwogen werden.
Qualifikationsvoraussetzungen
In der Regel soll weiterhin grundsätzlich beachtet werden, dass eine Anbindung des ÄLRD auch an eine klinische Tätigkeit fortbesteht, da Notfallrettung im Kern die Durchführung ‚prae-klinischer Akutmedizin‘ mit den Möglichkeiten des Rettungsdienstes bedeutet.
Der in den Empfehlungen der BÄK vorgegebene zeitliche Rahmen für die sicher erforderliche spezielle, insbesondere administrative und organisatorische Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelnde Fortbildung wird den Erfordernissen – auch als nur Mindestvorgabe (24 Stunden) – nicht gerecht.
Dennoch soll jetzt keine für das gesamte Bundesgebiet einheitliche, verbindliche Inhalts- und Zeitvorgabe für einen Fortbildungskatalog neu erstellt werden, damit individuell ggf. schon vorhandene Qualifikationen berücksichtigt werden können. Zudem kann das tatsächlich zu übernehmenden Aufgabenspektrum des zukünftigen ÄLRD regional sehr unterschiedlich sein.
Es sollte vielmehr ein allgemeines Anforderungsprofil mit erforderlichen Schlüsselqualifikationen formuliert werden, an dem dann der Aufgabenträger in Abstimmung mit dem ÄLRD individuell entscheiden kann, welche Aus- und Fortbildungsinhalte in welchem Umfang noch zu erfüllen sind.
Aufgabenspektrum
Es besteht bei den Ländern Einigkeit über die Notwendigkeit der Institutionalisierung eines ÄLRD. Es muss aber auch Einigkeit über seinen Aufgabenbereich auf der Grundlage der Empfehlungen der BÄK bestehen.
Danach ist die ärztliche Mitwirkung im Qualitätsmanagement des Rettungsdienstes die zentrale Aufgabe des ÄLRD – neben möglichen weiteren im Katalog der Bundesärztekammer genannten Tätigkeitsfeldern.
Bei der Aufgabenauswahl und –beschreibung sollten (zukünftige) ÄLRD kritisch ihre realen zeitlichen, personellen und sächlichen Möglichkeiten berücksichtigen, um eine effektive Aufgabenwahrnehmung gewährleisten zu können.
Finanzierung
Die Teilnehmer des Workshops akzeptieren und unterstützen, dass die von Vertretern der Kostenträger geäußerte grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung des ÄLRD gebunden ist an den Nachweis der Optimierung der notfallmedizinischen Effektivität und der ökonomischen Effizienz.
Überregionale Kooperation
Bei der Darstellung der Ergebnisse der Bayerischen Modellprojekte zum ÄLRD wurde auch auf die zentrale Bedeutung einer QM-Datenacquisition und -auswertung sowie eines kontinuierlichen Erfahrungsaustausches auf überregionaler Ebene unter den ÄLRD hingewiesen.
Die Workshopteilnehmer fordern daher übereinstimmend dazu auf, auch in anderen Bundesländern zukünftig diese Möglichkeiten einer überregionalen QM-Datenaquisition und -auswertung zu nutzen sowie überregionale Kommunikations- und Kooperationsebenen einzurichten.
Darüber hinaus muss im berufspolitischen Bereich die bereits bestehende Kooperation zwischen der BAND und dem ‚Arbeitskreis Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Deutschland’ zur kontinuierliche Sicherstellung einer interdisziplinären Kommunikation und Kooperation beibehalten und fortgesetzt werden.
Ärztlicher Leiter Notarztstandort
Da in zahlreichen Rettungsdienstbereichen der Notarztdienst von Krankenhausärzten als Dienstaufgabe versehen wird, ist in diesen Krankenhäusern ein Arzt als weisungsberechtigter ‚Ärztlicher Leiter Notarztstandort’ zu bestimmen. Dies beinhaltet – wie bereits in den Empfehlungen zum ÄLRD der BÄK formuliert – die ‚Sach- und Fachaufsicht für diesen Notarztstandort’.
Da dieser Arzt als kompetenter Ansprechpartner für den ÄLRD von besonderer Bedeutung ist, wird die BÄK aufgefordert, auch für diese Funktion detaillierte Anforderungen – analog zum ‚Leitenden Notarzt’ und zum ÄLRD – zu definieren und zu beschreiben.
Zusammenfassung
Die Teilnehmer des interdisziplinären Workshops 2001 ‚Ärztlicher Leiter Rettungsdienst‘ in München fordern die Bundesländer auf, rasch und zielführend für die Umsetzung der Institutionalisierung eines ‚Ärztlichen Leiters Rettungsdienst’ Sorge zu tragen, da – auch mit diesem Workshop – belegt werden konnte, dass durch diese Funktion die notfall-medizinische Effektivität und die ökonomischen Effizienz der Patientenversorgung und -betreuung verbessert wird.
Autoren
- D. Stratmann, Vorsitzender der BAND, Minden
- K. Anding, Bayerisches Staatsministerium des Innern, München
- Chr. K. Lackner und M. Ruppert, ANR der Ludwig-Maximilians-Universität, München
- Hp. Moecke, Institut für Notfallmedizin, Hamburg
[1]Moecke Hp, Stratmann D: Die Empfehlungen der Bundesärztekammer zum ‚Ärztlichen Leiter Rettungsdienst‘. NOTARZT 11 (1995) 99