Kontinuierliche notfallmedizinische Fortbildungen für Notärztinnen
und Notärzte

BAND-Statement zur notärztlichen Fortbildungspflicht

Berlin, im April 2022

Notärztinnen und Notärzten kommt in der Behandlung der prähospitalen Notfallpatienten eine
entscheidende Rolle zu, indem sie lebensrettende Maßnahmen an der Einsatzstelle vornehmen und
die Weichen für die weitere klinische Versorgung stellen. Dabei sind oftmals weder der Erwerb noch
der Erhalt der erforderlichen Kompetenzen allein in der notärztlichen Routine möglich. Kontinuierliche,
sowohl theoretische als auch praktische Fortbildung zu notfallmedizinisch relevanten Themen ist
daher unerlässlich und der Schlüssel für die bestmögliche Versorgung der Notfallpatienten.
Bisher ist eine Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte in den meisten
Landesrettungsdienstgesetzen zwar grundsätzlich aber eher allgemein formuliert. Meist genügt es,
die für Fachärzte allgemein erforderlichen, jährlichen 50 Fortbildungspunkte, auch ohne
notfallmedizinischen Bezug, zu erwerben.
Mit dem Ziel, die notärztlich-notfallmedizinischen Kompetenzen zu erhalten, zu schärfen und weiterzuentwickeln,
hält es die BAND e.V. für zwingend erforderlich, die Fortbildungspflicht für Notärztinnen
und Notärzte zu konkretisieren. Jährlich sollten mindestens 10 Fortbildungspunkte durch notfallmedizinisch
relevante Themen abgedeckt werden. Kernkompetenzen wie bspw. leitliniengerechte
Reanimation, Versorgung pädiatrischer Notfälle und Atemwegssicherung sollten regelmäßig nachgewiesen
werden. Die erforderlichen Themen sollten analog der Weiterbildung durch die
Landesärztekammern festgelegt, anerkannte Veranstaltungen wie Kurse, Weiterbildungsveranstaltungen
und Kongresse entsprechend als notärztliche Fortbildung ausgewiesen und
zertifiziert werden. Für nichtärztliches Rettungsfachpersonal ist eine solche Fortbildungspflicht schon
seit vielen Jahren vorgeschrieben und etabliert.
Die Umsetzung der Fortbildungspflicht sollte neben den eingesetzten Notärztinnen und Notärzten
selbst auch in der Zuständigkeit der für den Notarztdienst Verantwortlichen – Rettungsdienstträger
und kooperierende Krankenhäuser – ermöglicht werden. Die in einem Rettungsdienstbereich konkret
erforderlichen Fortbildungen für Notärztinnen und Notärzte sollten als Teil der Dienstaufgabe zu
erbringen sein und die entstehenden Kosten überall dort, wo es noch nicht der Fall ist, als Kosten des
Rettungsdienstes anerkannt und durch den Kosten- und Leistungsnachweis refinanziert werden.

Konkret:

  • Die Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte muss in den Landesrettungsdienstgesetzen
    konkretisiert werden.
  • Es sollten mindestens 10 Fortbildungspunkte pro Jahr zu notfallmedizinischen Themen
    erbracht werden.
  • Die Landesärztekammern sollten bei der Zertifizierung die Eignung als notärztliche Fortbildung
    ausweisen.
  • Die erforderliche Fortbildung sollte Teil der Dienstaufgabe sein und die Kosten als Kosten des
    Rettungsdienstes anerkannt werden.