Regelkompetenz im novellierten RettAssG

Im Rahmen der auch grundsätzlich von der BAND unterstützten Bemühungen zur Novellierung des RettAssG ist es – neben vielen anderen Aspekten – auch erforderlich, die zukünftigen ‚Regel-Kompetenzen‘ des Rettungsassistenten neu zu definieren. Hierzu hat die BAND, auch nach ausführlicher Diskussion bei den 7. Leinsweiler Gesprächen am 5./6. Juli 2002 das nachfolgende Positionspapier erstellt.

Stellungnahme der BAND zur Novellierung des RettAssG (NOTARZT 14 (1999) A 65)

Aus aktuellem politischen Anlaß (‚Gesundheitsstrukturreform‘) sah sich die BAND Mitte 1999 veranlaßt, die bereits im ‚Reisensburger Memorandum‘ vom Oktober 1996 (siehe 4.5.1) erhobenen Forderungen erneut durch die hier wiedergegebene Stellungnahme öffentlich zu unterstützen.

Reisensburger Memorandum 1996

Bereits 7 Jahre nach der Verabschiedung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) fand auf Schloss Reisensburg am 18. 10. 1996 ein interdisziplinärer Workshop statt. Anlass dieser Bestandsaufnahme war die übereinstimmende Ansicht, dass sich die Hoffnungen einer grundsätzlich besseren Qualifizierung des Rettungsdienstfachpersonals mit Verabschiedung des RettAssG und der zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (RettAssAPrV) offensichtlich nicht erfüllt hatten.

BAND zur RettAss-Ausbildung 1992

Da zahlreiche Ärzte, die Mitglieder der Notarzt-Arbeitsgemeinschaften sind, auch in der Ausbildung von Rettungsassistenten nach dem Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (RettAssG v. 10.7.1989) mitwirken, ergab sich aufgrund vieler Anfragen zum Umfang und Inhalt der Ausbildung im Hinblick auf die Vermittlung von Maßnahmen der „Notkompetenz“ die Notwendigkeit zu einer Stellungnahme, die übereinstimmend in der Sitzung der BAND vom 18.11.1993 verabschiedet wurde.

Notkompetenz/Delegation (Stellungnahme der BÄK) 1992

In sieben Arbeitsgruppen haben sich auf Einladung der DGAI und der Rettungsstiftung BINZ im Herbst diesen Jahres Vertreter der DGAI/BAD, DGU/DGC, Sektion Rettungswesen der DIVI, Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst, BAND, aus Länderministerien und rettungsdienstlich wie notfallmedizinisch engagierten Kliniken und Institutionen zu einer ‚Bestandsaufnahme Rettungsdienst‘ getroffen. Die Ergebnisse der Diskussionen werden in Kürze in den Zeitschriften der Fachgesellschaften publiziert.