Notarzt bei Intensivtransporten (DIVI-Empfehlungen)

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) empfiehlt für einen Einsatz zur Beförderung von Notfallpatienten von einer Gesundheitseinrichtung bzw. Krankenhaus unter sachgerechter Betreuung einschließlich der Erhaltung und Überwachung der lebenswichtigen Körperfunktionen zur Weiterversorgung in Spezialeinrichtungen oder zurück speziell bei Intensivpatienten folgende Qualifikationsmerkmale für den diesen Transport in besonderen boden- oder nicht-bodengebundenen Transportmitteln begleitenden Arzt

Empfehlungen der 2. Bundeskonsensuskonferenz 1998

Wiederum auf Initiative der Ärztekammer Westfalen-Lippe fand am 16. 11. 1998 in Münster die zweite ‚Bundeskonsensuskonferenz‘ statt mit dem Ziel, die 1994 beschlossenen einheitlichen Vorgaben zur Qualifikation des Notarztes im Rahmen des Fachkundenachweises ‚Rettungsdienst‘ (siehe 3.2.2.1) hinsichtlich ihrer Umsetzung und auf Grund der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Einige Landesärztekammern planten bereits eine ‚Zusatzbezeichnung‘ und auch die BAND und die DIVI forderten eine Anhebung des Qualifikationsniveaus insbesondere im Hinblick auf die Vermittlung praktischer Kenntnisse und Erfahrungen.

Empfehlungen der 1. Bundeskonsensuskonferenz 1994

Auf Initiative der Ärztekammer Westfalen-Lippe fand in Münster im Auftrag der Bundesärztekammer eine erste ,Bundeskonsensuskonferenz‘ aller Landesärztekammern in zwei Sitzungen (November 1993/September 1994) statt mit dem Ziel, die 1984 von der Bundesärztekammer empfohlenen Voraussetzungen zum Erwerb des Fachkundenachweises ‚Rettungsdienst‘ (siehe 3.2.2) hinsichtlich ihrer Inhalte und auf Grund der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

Qualifikation des Notarztes (1984)

Schon bald nach Einrichtung von Notarztsystemen wurde erkannt, dass einerseits wegen der besonderen Bedingungen im Rettungsdienst sowie des zeitkritischen Versorgungszwangs und andererseits wegen des weiten interdisziplinären Notfallspektrums die Approbation als Arzt allein zur Qualifikation als – in der Regel allein tätiger – Notarzt nicht ausreicht.