Ärztlicher Leiter Notarztstandort (BAND-Empfehlung)

Der ,Ärztliche Leiter Notarztstandort‘ ist der für die Auswahl und Überwachung der Notärzte zuständige, weisungsbefugte Arzt eines am Notarztdienst teilnehmenden Krankenhauses. Ihm obliegt die Sach- und Fachaufsicht für diesen Notarztstandort.

Leitender Notarzt BAND Resulotion zum ALRD (2001)

Am 2./3. März 2001 hat die BAND einen Interdisziplinärer Workshop ‚Ärztlicher Leiter Rettungsdienst‘ in München, gemeinsam mit dem Arbeitskreis Notfallmedizin und Rettungswesen (ANR) der Ludwig-Maximilians-Universität München, dem Institut für Notfallmedizin (IfN) der LBK Hamburg Gruppe in Hamburg und unter Mitwirkung des Bayerischen Staatsministerium des Innern veranstaltet.

Leitender Notarzt (Empfehlungen BÄK)

Die in den letzten Jahren zunehmend häufiger werdenden Großschadensereignisse, bei denen der Rettungsdienst sich plötzlich einer größeren Zahl Verletzter oder akut Erkrankter gegenübersah, ließ die Forderung nach einem Arzt laut werden, der aufgrund seiner Fortbildung in der Lage sein sollte, den medizinischen Hilfseinsatz unterhalb der Katastrophen-Schwelle zu koordinieren und zu leiten.

Positionspapier der BAND e.V. (1. Juni 2000)

Die in der BAND zusammengeschlossenen 11 Notarzt-Arbeitsgemeinschaften Deutschlands erwarten von den verantwortlichen Länderministerien und den regionalen rettungsdienstlichen Trägern Unterstützung in ihren Bemühungen, die Umsetzung zu realisieren. Die Qualifikationsvoraussetzungen im Zusammenwirken mit den zuständigen Ärztekammern sind größtenteils definiert, die Fortbildung wird ständig gemeinsam mit den Fortbildungsakademien der Landesärztekammern durchgeführt.

Positionspapier der BAND e.V. (1. Juni 2000)

Rettungsdienst als primär medizinische Dienstleistung erfordert die institutionalisierte Integration von Ärzten mit den hier dargestellten Aufgabenbereichen. Nur so wird der Rettungsdienst die zu Recht erwartete Qualität seiner Leistungen effektiv und effizient erbringen können. Genügend motivierte Notärzte stehen hierzu zur Verfügung.

Notarzt bei Intensivtransporten (DIVI-Empfehlungen)

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) empfiehlt für einen Einsatz zur Beförderung von Notfallpatienten von einer Gesundheitseinrichtung bzw. Krankenhaus unter sachgerechter Betreuung einschließlich der Erhaltung und Überwachung der lebenswichtigen Körperfunktionen zur Weiterversorgung in Spezialeinrichtungen oder zurück speziell bei Intensivpatienten folgende Qualifikationsmerkmale für den diesen Transport in besonderen boden- oder nicht-bodengebundenen Transportmitteln begleitenden Arzt

Leitender Notarzt BAND Empfehlungen LNA (1999)

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat 1988 in ihren Empfehlungen zum ‚Leitenden Notarzt‘ (siehe 3.3.1) zwar inhaltlich die grundsätzlichen Fortbildungsinhalte definiert und den Zeitrahmen insgesamt auf 40 Stunden festgelegt sowie angeregt, die Durchführung auf die Landesärztekammern bzw. ihre Fortbildungsakademien oder von diesen auf die Notarzt-Arbeitsgemeinschaften zu übetragen.

Empfehlungen der 2. Bundeskonsensuskonferenz 1998

Wiederum auf Initiative der Ärztekammer Westfalen-Lippe fand am 16. 11. 1998 in Münster die zweite ‚Bundeskonsensuskonferenz‘ statt mit dem Ziel, die 1994 beschlossenen einheitlichen Vorgaben zur Qualifikation des Notarztes im Rahmen des Fachkundenachweises ‚Rettungsdienst‘ (siehe 3.2.2.1) hinsichtlich ihrer Umsetzung und auf Grund der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Einige Landesärztekammern planten bereits eine ‚Zusatzbezeichnung‘ und auch die BAND und die DIVI forderten eine Anhebung des Qualifikationsniveaus insbesondere im Hinblick auf die Vermittlung praktischer Kenntnisse und Erfahrungen.

Leitender Notarzt BAND Empfehlungen LNA (1999)

Zentrale Aufgabe des Rettungsdienstes ist die qualifizierte notfallmedizinische Versorgung und Betreuung von erkrankten und verletzten Patienten während Notfallrettung und Krankentransport. Rettungsdienst ist deshalb in erster Linie eine medizinische Dienstleistung. Da die Medizin im Mittelpunkt des Rettungsdienstes steht, muss der Rettungsdienst unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden, damit sichergestellt ist, dass die Qualität der Patientenversorgung den anerkannten Regeln der Medizin entspricht.

Empfehlungen der 1. Bundeskonsensuskonferenz 1994

Auf Initiative der Ärztekammer Westfalen-Lippe fand in Münster im Auftrag der Bundesärztekammer eine erste ,Bundeskonsensuskonferenz‘ aller Landesärztekammern in zwei Sitzungen (November 1993/September 1994) statt mit dem Ziel, die 1984 von der Bundesärztekammer empfohlenen Voraussetzungen zum Erwerb des Fachkundenachweises ‚Rettungsdienst‘ (siehe 3.2.2) hinsichtlich ihrer Inhalte und auf Grund der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.