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Sichtungskategorien (BAND-Empfehlung)

Empfehlungen der BAND zu Sichtungskategorien und zur medizinischen Dokumentation beim Großschadensfall — Modifikation der katastrophenmedizinischen Sichtungskategorien

R. Hunold, A. Bartsch, D. Stratmann (NOTARZT 13 (1997) A 1)

Sichtungskategorien

Die in der Katastrophenmedizin formulierten Sichtungskategorien sollten für den rettungsdienstlichen Einsatz beim Massenanfall sinnvoll modifiziert werden. Dies macht Änderungen der Sichtungskategorien II ‚Transportpriorität‘ und IV ‚Abwartende Behandlung‘ bei Schwerstverletzten erforderlich.

Darüber hinaus sind bundeseinheitliche Kriterien für die medizinische Dokumentation durch den Leitenden Notarzt bei diesen Schadenslagen festzulegen.

Bei allen Unterschieden haben Katastrophen und Massenanfall gemeinsam, dass einer großen Zahl verletzter oder akut erkrankter Personen zunächst eine inadäquat geringere Anzahl von Helfern gegenübersteht. Das Missverhältnis von Verletzten und vorhandenen Helfern lässt eine optimale notfallmedizinische Individualversorgung in der ersten Phase nach dem Schadensereignis nicht zu. Das Ziel der medizinischen Versorgung ist es, bei einer möglichst großen Anzahl von Personen das Überleben zu sichern und Folgeschäden zu vermeiden.

Die Notwendigkeit und Wertigkeit des Setzens von Prioritäten bezüglich Behandlungsbeginn, Behandlungsumfang und Transportreihenfolge der Patienten ist heute unstrittig. Das Instrument zur Festsetzung der Prioritäten ist die Sichtung aller geschädigten Personen. Als Ergebnis der Sichtung werden alle Patienten den vorgegebenen Sichtungskategorien durch den Leitenden Notarzt zugeordnet.

Nachdem in der Vergangenheit die Sichtungskategorien aus der Katastrophenmedizin als Grundlage der Entscheidungen bei Großunfällen übernommen wurden, hat sich in den letzten zehn Jahren, im Rahmen der Vorbereitung auf die Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten / akut Erkrankten, die Diskussion um eine Modifikation der übernommenen Sichtungskategorien ausgeweitet.

Eine bundeseinheitliche Regelung der beim Massenanfall gültigen Sichtungskategorien ist nicht zuletzt deshalb überfällig, weil die zunehmende Publikation unterschiedlichster Systeme zur Dokumentation des Sichtungsergebnisses durch den Leitenden Notarzt, die zunächst in den Fortbildungsseminaren für Leitende Notärzte geführten Diskussionen in die Öffentlichkeit gebracht haben.

Diese Publikationen geben teils die Sichtungskategorien aus der Katastrophenmedizin wieder, teils berücksichtigen sie die in den LNA-Seminaren diskutierten Modifikationen. Letztlich führt dies zu einer breiten Verunsicherung bezüglich sinnvoller Sichtungskategorien bei der Versorgung eines Massenanfalls und zu Investitionen in diverse Dokumentationsmittel, die diesen uneinheitlichen Kategoriengebrauch widerspiegeln.

Im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung der Themen “Sichtung und Medizinische Dokumentation” wurde in den ersten Seminaren mit den aus der Katastrophenmedizin bekannten Sichtungskategorien und Dokumentationsmitteln gearbeitet. Von Anfang an zeigten sich dabei Inkongruenzen bei dem Versuch, mit katastrophenmedizinischen Instrumenten Extremsituationen des Rettungsdienstes zu bewältigen.

Die immer wieder geführten Diskussionen mit Referenten und Teilnehmern bei den theoretischen und praktischen Fortbildungsteilen zeigten die zwingende Notwendigkeit auf, die aus der Katastrophenmedizin entliehenen Sichtungskategorien entsprechend den Bedürfnissen des Rettungsdienstes zu modifizieren und gleichermaßen ein einheitliches praktikables System für die medizinische Dokumentation zu erstellen.

Die Katastrophenmedizin unterscheidet die vier Sichtungskategorien:

I Behandlungspriorität

II Transportpriorität

III Verzögerte Behandlung

IV Abwartende Behandlung

Die zu fordernden Modifikationen betreffen die Sichtungskategorien II ‚Transportpriorität’ und die Kategorie IV ‚Abwartende Behandlung’ (bei Schwerstverletzten mit besonders schlechter Prognose).

Der Großschadensfall unterscheidet sich von der Schadenssituation Katastrophe grundlegend sowohl in struktureller als auch in zeitlicher Hinsicht. Im Gegensatz zur Katastrophe kann der Rettungsdienst den Großschadensfall in der Regel bei eingeschränkter oder erhaltener Infrastruktur versorgen. Durch Mobilisierung der (über-)regional vorgehaltenen personellen und materiellen Reserven kann der Rettungsdienst den Massenanfall bewältigen.

Hierbei ist das Intervall, in dem nur eine provisorische Notfallversorgung und keine notfallmedizinische Individuell-Versorgung geleistet werden kann, in der Größenordnung 30-45 Minuten anzusiedeln und damit deutlich unter den im Katastrophenfall zu veranschlagenden Zeitabläufen.

Es erscheint daher nicht mehr gerechtfertigt, unter diesen Bedingungen eine Gruppe von Patienten abzusondern, denen nach kurzer Sichtung eine besonders schlechte Prognose gestellt wurde, wie dies mit der Kategorie IV in der Katastrophenmedizin vorgesehen ist.

Die Erfahrungen der Versorgungsabläufe bei Großschadensfällen in den letzten Jahren zeigen, dass die Anstrengungen und Investitionen in die Vorsorge zur Bewältigung solcher Schadenslagen es vielerorts ermöglicht haben, in relativ kurzer Zeit für alle Notfallpatienten individuelle notfallmedizinische Versorgungsbedingungen herzustellen.

Ebenfalls zu modifizieren ist die Kategorie II ‚Transportpriorität’. Es entspricht nicht den Erfahrungen und Bedingungen eines rettungsdienstlichen Einsatzes, schon bei der ersten Sichtung aller geschädigten Personen eine definierte Festlegung der Transportreihenfolge vorzunehmen, da dies, wie z.B. beim Abdominaltrauma mit intraabdomineller Blutung, häufig erst im Verlauf der primären Basisversorgung erkannt werden kann.

Wie bei den bisherigen Fortbildungsseminaren der AGN-NW in Nordrhein-Westfalen und auch anderen Notarztarbeitsgemeinschaften entwickelt, werden daher folgende Sichtungsgruppen als sinnvolle Alternative zu den Kategorien der Katastrophenmedizin für den rettungsdienstlichen Einsatz beim Massenanfall vorgeschlagen:

I Vitale Bedrohung — dringliche Sofortbehandlung

II Schwer Verletzte / Erkrankte — zunächst nicht vital gefährdet

III Leicht Verletzte / Erkrankte — Sammelüberwachung

IV Tote

Über die Transportpriorität wird in der Regel nicht bei der ersten Sichtung, sondern zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Dokumentation

Die Notwendigkeit einer möglichst bundesweiten Vereinheitlichung des Systems der medizinischen Dokumentation beim Massenanfall von Verletzten stellt sich gleichermaßen. An dieser Stelle seien nur einige Kriterien aufgezählt, die sich in der jahrelangen Diskussion in zahlreichen Übungen als praktikabel und effektiv herauskristallisiert haben:

  1. am Notfallpatienten anklemmbare Sichtungskarte mit
  2. Codierung des Sichtungsergebnisses in den Ampelfarben und
  3. Durchnummerieren der Notfallpatienten.
  4. Übersichtsprotokoll mit Logistik für Versorgung und Transport abgestimmt für LNA / Einsatzleitung / Leitstelle.
  5. Individualdokumentation mit DIVI-NA-Protokoll (Gruppe I und II) und DIVI-RD-Protokoll (Gruppe III), eingelegt in beschriftbare Anhängetasche

Inhalte

Archiv

  • BÄK zur ärztlichen Sichtung (2009 )24. April 2009 - 13:05
  • Positionspapier DGAI Reisensburg 200231. Oktober 2002 - 21:18
  • Regelkompetenz im novellierten RettAssG6. Juli 2002 - 21:54
  • Konsensuskonferenz zu Sichtungskategorien (2002 )1. Juli 2002 - 12:33
  • Positionspapier der BAND zu den Folgen des 11. September 200131. Oktober 2001 - 21:22
  • BÄK zur Laien-Defibrillation (2001)8. September 2001 - 15:49
  • Ärztlicher Leiter Notarztstandort (BAND-Empfehlung)28. August 2001 - 17:30
  • Leitender Notarzt BAND Resulotion zum ALRD (2001)28. August 2001 - 17:04
  • Workshop DIERHAGEN – Grundpositionen zum QM (2001)27. Januar 2001 - 15:21
  • Europäische Norm Krankenkraftwagen (EN 1789)23. Januar 2001 - 22:32

Inhalt

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Tel.: (0 30) 25 89 99 86
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