Reform der Notfallversorgung (Januar 2024)
BAND-Statement anlässlich der Anhörung zur Notfallversorgung vor dem Ausschuss für
Gesundheit des Deutschen Bundestages am 17. Januar 2024
(Bundestags-Drucksachen: 20/7194; 20/5364; 20/8871)
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BAND-Statement anlässlich der Anhörung zur Notfallversorgung vor dem Ausschuss für
Gesundheit des Deutschen Bundestages am 17. Januar 2024
(Bundestags-Drucksachen: 20/7194; 20/5364; 20/8871)
Bereits im April 2022 hat sich die BAND für die Einführung einer bundesweiten Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte ausgesprochen. Dies halten wir für geboten, da die prähospitale Notfallmedizin einerseits ein breites Feld abdeckt, in dem die Kolleginnen und Kollegen unter sehr anspruchsvollen Bedingungen ärztlich auf sich allein gestellt handeln müssen und andererseits derjenige Bereich der Medizin als Ganzes ist, in dem die ärztliche Mitwirkung so sehr in Frage gestellt wird, wie in keinem anderen.
Die Notfallversorgung der Bevölkerung in Deutschland ist in den vergangenen Jahren ansteigender Intensität bis zum heutigen Tag Gegenstand der öffentlichen und veröffentlichen Diskussion.
Die gesamte Landschaft der akutklinischen und ambulante Versorgungsstrukturen, der Rettungsdienst zu Boden und zu Luft, die Leitstellen – mithin das gesamte aktuelle System der Notfallversorgung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen und einer tiefgreifenden Anpassung und Weiterentwicklung der notwendigen Strukturen und zielführenden Prozesse.
Regierungskommission schlägt vor, Notärzte durch Paramedics zu ersetzen
Die Arbeitsgemeinschaft Notärzte in NRW (AGNNW e.V.) fühlt sich aufgefordert, zur Empfehlung der Regierungskommission „Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung“ Stellung zu nehmen. Darin wird neben anderen, von uns positiv geschätzten Maßnahmen zu einer weitgehenden Substitution der Notärzte im Rettungsdienst durch Absolventen eines Bachelor-Studienganges (Paramedics) geraten.
BAND-Statement zu den Vorschlägen der Regierungskommission für eine moderne und
bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zur „Reform der
Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung“
vom 7. September 2023
Seit dem 20.09.1973 gibt es sie bundesweit: die Notrufnummern 110 für Polizei und 112 für Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz.
„Die Probleme des Rettungsdienstes sind vielfältig und betreffen alle Sektoren der Gesundheitsversorgung“, so lautet die Analyse des Bündnisses Pro Rettungsdienst in einer der letzten Pressemitteilungen. „Es braucht einen Gesetzgeber, der endlich entschlossen handelt, sonst ist die Katastrophe und der Zusammenbruch der Notfallversorgung nicht mehr aufzuhalten.“
Am 7. September ist die mit Spannung erwartete nächste Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgestellt worden.
Wir haben diesen Bericht auf unserer Homepage verlinkt.
Wir werden uns intensiv damit auseinandersetzen – auch wegen der fundamentalen Vorschläge des Kommissionsberichtes.
Im Kontext einer dringend gebotenen Reform der Notfallversorgung ist es essenziell, einen ganzheitlichen Ansatz unter Einbeziehung der Krankenhausversorgung, der ambulanten kassenärztlichen und der Versorgung im Rettungs- und Notarztdienst zu verfolgen. Die Notfallversorgung umfasst alle drei Bereiche und ist nicht isoliert in jedem einzelnen regelbar. Anderenfalls droht das, ohnehin schon zu knapp gewordene Tischtuch bei alleiniger Neuordnung des einen in anderen Bereichen wieder hochzurutschen.
Die Einführung von Möglichkeiten zu einer telenotfallmedizinischen Unterstützung des
Rettungsdienstes durch sogenannte Telenotärzte (TNA) ist in einigen Bundesländern bereits weit
fortgeschritten, in anderen ist die Einführung bereits beschlossen. Es ist zu erwarten, dass in den
nächsten Jahren eine bundesweite Ausweitung der Telenotfallmedizin erfolgen wird. Aus Sicht der
BAND ist diese Entwicklung richtig und zu begrüßen, sofern dabei gewisse Rahmenbedingungen
erfüllt sind.
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