Einträge von BANDeV

Reisensburger Memorandum 1996

Bereits 7 Jahre nach der Verabschiedung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) fand auf Schloss Reisensburg am 18. 10. 1996 ein interdisziplinärer Workshop statt. Anlass dieser Bestandsaufnahme war die übereinstimmende Ansicht, dass sich die Hoffnungen einer grundsätzlich besseren Qualifizierung des Rettungsdienstfachpersonals mit Verabschiedung des RettAssG und der zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (RettAssAPrV) offensichtlich nicht erfüllt hatten.

Leitender Notarzt BAND Empfehlungen LNA (1999)

Zentrale Aufgabe des Rettungsdienstes ist die qualifizierte notfallmedizinische Versorgung und Betreuung von erkrankten und verletzten Patienten während Notfallrettung und Krankentransport. Rettungsdienst ist deshalb in erster Linie eine medizinische Dienstleistung. Da die Medizin im Mittelpunkt des Rettungsdienstes steht, muss der Rettungsdienst unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden, damit sichergestellt ist, dass die Qualität der Patientenversorgung den anerkannten Regeln der Medizin entspricht.

BAND Kernforderungen zum QM (1994)

Bereits im März 1994 wurden zum Qualitätsmanagement in der präklinischen Notfallmedizin von zahlreichen Experten bei einem Workshop grundlegende Hinweise zur Systematik und Struktur gegeben. Die Vorträge des gesamten Workshops wurden veröffentlicht: Moecke Hp, Ahnefeld FW (Hrsg.): Qualitätsmanagement in der Notfallmedizin. Blackwell Wissenschafts-Verlag. Berlin 1995.

Empfehlungen der 1. Bundeskonsensuskonferenz 1994

Auf Initiative der Ärztekammer Westfalen-Lippe fand in Münster im Auftrag der Bundesärztekammer eine erste ,Bundeskonsensuskonferenz‘ aller Landesärztekammern in zwei Sitzungen (November 1993/September 1994) statt mit dem Ziel, die 1984 von der Bundesärztekammer empfohlenen Voraussetzungen zum Erwerb des Fachkundenachweises ‚Rettungsdienst‘ (siehe 3.2.2) hinsichtlich ihrer Inhalte und auf Grund der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

BAND zur RettAss-Ausbildung 1992

Da zahlreiche Ärzte, die Mitglieder der Notarzt-Arbeitsgemeinschaften sind, auch in der Ausbildung von Rettungsassistenten nach dem Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (RettAssG v. 10.7.1989) mitwirken, ergab sich aufgrund vieler Anfragen zum Umfang und Inhalt der Ausbildung im Hinblick auf die Vermittlung von Maßnahmen der „Notkompetenz“ die Notwendigkeit zu einer Stellungnahme, die übereinstimmend in der Sitzung der BAND vom 18.11.1993 verabschiedet wurde.

Notkompetenz/Delegation (Stellungnahme der BÄK) 1992

In sieben Arbeitsgruppen haben sich auf Einladung der DGAI und der Rettungsstiftung BINZ im Herbst diesen Jahres Vertreter der DGAI/BAD, DGU/DGC, Sektion Rettungswesen der DIVI, Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst, BAND, aus Länderministerien und rettungsdienstlich wie notfallmedizinisch engagierten Kliniken und Institutionen zu einer ‚Bestandsaufnahme Rettungsdienst‘ getroffen. Die Ergebnisse der Diskussionen werden in Kürze in den Zeitschriften der Fachgesellschaften publiziert.

Qualifikation des Notarztes (1984)

Schon bald nach Einrichtung von Notarztsystemen wurde erkannt, dass einerseits wegen der besonderen Bedingungen im Rettungsdienst sowie des zeitkritischen Versorgungszwangs und andererseits wegen des weiten interdisziplinären Notfallspektrums die Approbation als Arzt allein zur Qualifikation als – in der Regel allein tätiger – Notarzt nicht ausreicht.