Bundesärztekammer

Viele Elemente unseres heutigen Notarzt- und Rettungswesens sind aus enger Zusammenarbeit zwischen BAND e.V. und der Bundesärztekammer erwachsen. Dazu zählt auch der Notarztindikationskatalog, der erstmals 2001 als Handreichung für Leitstellendisponenten erarbeitet wurde. Die Indikation für den Einsatz eines Notarztes wird darin sowohl an Beeinträchtigungen von Vitalfunktionen als auch an der Art des Notfalls festgemacht. Eine Weiterentwicklung des Notarztindikationskataloges fand zuletzt in 2013 statt. Derzeit etabliert sich auf Initiative der BAND ein neuer „Arbeitskreis Aktualisierung Notarztindikationskatalog“, um den durch das neue Berufsbild Notfallsanitäter und die fortschreitende technische Entwicklung bedingten stukturellen Veränderungen des Rettungsdienstes gerecht zu werden.

Im Auftrag der Bundesärztekammer war die BAND federführend bei der Überarbeitung des (Muster-)Kursbuchs zur notärztlichen Weiterbildung.

Historisches

Mit der Wahlperiode 1991-95 wurde der bis dato bestehende ‚Ausschuss und Ständige Konferenz ‚Verkehrs- und Notfallmedizin‘ der Bundesärztekammer‘ durch den neu gebildeten Ausschuss ‚Notfall- und Katastrophenmedizin‘ ersetzt, an dem auch Vertreter der BAND beteiligt waren. Bei Bedarf wurden gemeinsame Sitzungen mit dem Ausschuss ‚Sanitätswesen‘ durchgeführt.

Aufgabe des Ausschusses ‚Notfall- und Katastrophenmedizin‘ war es, Entscheidungshilfen für die Organe der BÄK, insbesondere den Vorstand zu geben. Im Ausschuss wurden Empfehlungen und Stellungnahmen vorbereitet, die dann nach Zustimmung des Vorstandes der Bundesärztekammer als dessen Beschluss veröffentlicht werden konnten

Als wesentliche Ergebnisse können beispielhaft genannt werden

  • die Empfehlungen zum ‚Leitenden Notarzt‘ (1988)
  • die Empfehlungen zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (1995)
  • die Initiierung von zwei Bundeskonsensuskonferenzen zur Fortschreibung der Qualifikation des Notarztes (1994 und 1998)
  • die Entwicklung der von Prof. Ahnefeld formulierten ‚Grundlagen und Grundsätze zur Weiterentwicklung der Rettungsdienste und der notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland‘ (1998)
  • eine Initiative gemeinsam mit der BAND, der DIVI und dem Ausschuss ‚Rettungswesen‘ zur Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenen medizinischen Leistungsbereich in das SGB V (2010).