Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Die BAND e.V. bedankt sich für die Möglichkeit, in der o.g. Angelegenheit angehört zu werden und beteiligt sich mit dem folgenden Beitrag an der Anhörung.

1. Halten sie es für fachlich begründet und notwendig, dass als Transportführende der in der Notfallrettung eingesetzten Rettungstransportwagen künftig ausschließlich Beschäftigte mit dem Berufsbild „Notfallsanitäter“ eingesetzt werden, um eine landesweite Qualitätssteigerung und ein einheitliches Versorgungsniveau zu erreichen?
Mit Blick auf die im Notfallsanitätergesetz genannten, auch heilkundlichen Maßnahmen, die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan) erlernen und beherrschen sollen, halten wir es für fachlich begründet und notwendig, dass…

Wissenschaftliche Evaluation zum Einsatz von Blutprodukten im Rettungsdienst – die BAND e.V. richtet Register für prähospitale Hämotherapie ein

Bei schwerer Blutung – unabhängig davon ob diese traumatisch oder nicht-traumatisch bedingt ist – ist die Gabe von Blutprodukten innerklinisch die Standardtherapie, um Notfallpatientinnen und -patienten zu stabilisieren und eine definitive Behandlung zu ermöglichen. Immer mehr Rettungsdienste beginnen daher auch in Deutschland damit, Blutprodukte bereits für die prähospitale Hämotherapie vorzuhalten und einzusetzen. Bei den hierfür eingesetzten Blutprodukten handelt es sich um Erythrozytenkonzentrate, Plasma- und Gerinnungspräparate.

Anhörung zum Neuerlass der Anforderungen an die geometrische Sichtbarkeit zu § 52 Absatz 3 und 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Warnleuchten für blaues und für gelbes Blinklicht – „horizontale und vertikale (geometrische) Sichtbarkeit“

Anhörung zum Neuerlass der Anforderungen an die geometrische Sichtbarkeit zu § 52 Absatz 3 und 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Warnleuchten für blaues und für gelbes Blinklicht – „horizontale und vertikale (geometrische) Sichtbarkeit“

Die BAND e.V. bedankt sich für die Möglichkeit, in der o.g. Angelegenheit angehört zu werden und beteiligt sich mit dem folgenden Beitrag an der Anhörung.

Mitarbeitende im Notarzt- und Rettungsdienst sowie in den Feuerwehren und anderen Organisationen der Gefahrenabwehr sind zur Ausübung ihrer Aufgaben im Interesse schutz- oder hilfsbedürftiger Dritter regelhaft auch in Situationen tätig, in denen sie selbst Gefahren wie bspw. durch den fließenden Verkehr auf Straßen und Autobahnen ausgesetzt sind. Diese Gefahren beginnen bereits auf der Anfahrt zum Notfallort. Dabei kann der Einsatz von blauen und gelben Blinklichtern einen wesentlichen Beitrag zur Absicherung der Sondersignalfahrten bzw. der Einsatzstellen und damit auch der Einsatzkräfte leisten und so deren Sicherheit erhöhen.