Geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes: Aktueller Stand, kurz und knapp übersetzt

Eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes mit dem Ziel einer Verbesserung der Rechtssicherheit bei der Übernahme heilkundlicher Maßnahmen wurde erstmals vor einem Jahr vom Bundesrat initiiert. Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit passierte nach Anhörung der Verbände und einigen Änderungen inzwischen das Bundeskabinett und liegt nun dem Bundesrat zur kurzfristigen Entscheidung vor.