Stellungnahme zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (Nov 2019)

Für Notfallsanitäter kann sich nach derzeitiger Rechtslage in einer Einsatzsituation ein haftungs- und strafrechtlich relevantes Dilemma ergeben, indem sie
entweder heilkundliche Maßnahmen ungerechtfertigt durchführen (Verstoß gegen den Heilkundevorbehalt) oder
erlernte heilkundliche Maßnahmen nicht anwenden (Begehen durch Unterlassen in einer Garantenposition).