Stellungnahme der Band zur Bundesgesetzgebung (SGB V) 1999

Der ,Ärztliche Leiter Notarztstandort‘ ist der für die Auswahl und Überwachung der Notärzte zuständige, weisungsbefugte Arzt eines am Notarztdienst teilnehmenden Krankenhauses. Ihm obliegt die Sach- und Fachaufsicht für diesen Notarztstandort.

Leitender Notarzt BAND Empfehlungen LNA (1999)

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat 1988 in ihren Empfehlungen zum ‚Leitenden Notarzt‘ (siehe 3.3.1) zwar inhaltlich die grundsätzlichen Fortbildungsinhalte definiert und den Zeitrahmen insgesamt auf 40 Stunden festgelegt sowie angeregt, die Durchführung auf die Landesärztekammern bzw. ihre Fortbildungsakademien oder von diesen auf die Notarzt-Arbeitsgemeinschaften zu übetragen.